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Kanzlei
Anwaltskanzlei Büttner

Die Anwaltskanzlei Büttner besteht seit 1997 Es werden vorrrangig Mandate aus dem Zivil- und Strafrecht bearbeitet.

Der Rechtsanwalt spricht Englisch und Französisch. Im Jahre 2005 erhielt Rechtsanwalt Horst Büttner die Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Strafrecht".

Neben Ihrer Interessenvertretung im Strafrecht sind als Tätigkeitsschwerpunkte das Ehescheidungsrecht und die Verkehrsunfallregulierung, sowie das allgemeine Verkehrsrecht als Interessenschwerpunkte hervorzuheben. Durch die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein wir Rechtsanwalt Büttner ständig über aktuelle Entscheidungen auf dem Laufenden gehalten.

Bei der Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen auf dem kanzleieigenen Parkplatz kostenlose Abstellmöglichkeiten zur Verfügung.  Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen, steigen Sie an der Bushaltestelle "Echternacher Straße/Heinrichstraße" aus.


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