Wie werden die Anwaltskosten berechnet:
Ihr Anwalt muss sich grundsätzlich bei der Berechnung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten. Es können auch Sonderhonorar- vereinbarungen getroffen werden, worauf sich aber vorher geeinigt werden muss.
Für außergerichtliche Leistungen errechnet sich die Höhe des Honorars nach Umfang und Schwierigkeit bei der anwaltlichen Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des Mandanten.
Die Kosten bei Gerichtsverfahren hängen vom Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert ab (außer bei Sozialrecht-, Strafrechts- und Bußgeldsachen).
Vielleicht haben Sie aber auch Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, klärt der Anwalt für Sie, ob und in welchem Umfang die Versicherung in der jeweiligen Sache eintritt.
Befindet sich der Gegner mit seiner geschuldeten Leistung in Verzug, oder begründet sich die Zahlungsaufforderung an Sie auf unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung, so ist er zur Zahlung der Rechtsanwaltskosten verpflichtet.
Am besten fragen Sie bereits bevor der Anwalt tätig wird, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
|