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Jagdrecht

Seit über 40 Jahren ist Horst Büttner Inhaber eines Jagdscheines. Als Jäger, Jagdpächter und Jagdhundeführer gehört daher die Beratung von Mandanten zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Jagdverpachtung und der Jagdausübung zu seiner Spezialität. Häufig konsultieren ihn Revierpächter oder Landwirte zum Beispiel nach einem Wildschaden.